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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Hotel
und Gaststättenverbands
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der
Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom
Gast vorgenommenen und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis. Wie alle Verträge kann auch der
Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien
gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende
Rechte und Pflichten: